Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt zunächst die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist.
Zivilrecht
Mit Zivilrecht wird der Zweig des Rechts bezeichnet, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen (=Rechtsubjekten) beschäftigt.