Aktuelle Urteile aus dem allgemeinen Zivilrecht
Mangel an Digitalkamera bei niedrigen Temperaturen?
Nein. Wann liegt bei einer Digitalkamera ein Sachmangel vor? Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Digitalkamera, die über eine lange Zeit im Freien bei niedrigen Temperaturen benutzt wird und bei der dadurch gelegentliche Störungen auftreten, nicht ohne weiteres einen Sachmangel aufweist. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine besondere Verwendungseignung vereinbart ist. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
So entschieden: Amtsgericht München, Urt. v. 08.06.2020 – 191 C 4038/17
BGH-Grundsatzurteil: „Großer Schadensersatz“ trotz Minderung?
Nein: Kann ein Kaufvertrag noch im Wege des „großen Schadensersatzes“ vollständig rückabgewickelt werden, wenn wegen desselben Mangels zuvor der Kaufpreis gemindert wurde? Der BGH hat diese wichtige Streitfrage im Sachmängelrecht verneint. Damit haben die BGH-Richter das Verhältnis der verschiedenen Käuferrechte genauer geklärt. Im Streitfall war ein Kfz-Leasingvertrag geschlossen worden.
So entschieden: BGH, Urt. v. 09.05.2018 – VIII ZR 26/17
Autohandel: BGH stärkt Käuferrechte bei Sachmängeln
Wann darf der Käufer bei Sachmängeln eine Ersatzlieferung, wann nur Mängelbeseitigung verlangen? Der BGH hat hierzu mehrere Grundsatzfragen entschieden. So darf ein Käufer von einer von ihm gewählten Art der Nacherfüllung wieder Abstand nehmen. Auch kann er weiterhin Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen, wenn der Mangel nachträglich ohne sein Einverständnis beseitigt wird.
So entschieden: BGH, Urt. v. 24.10.2018 – VIII ZR 66/17
Gesteigerte Sorgfaltspflichten von Autofahrern gegenüber Kindern?
Ja. Autofahrer haben gegenüber Kindern gesteigerte Sorgfaltspflichten. Das Amtsgericht Bad Iburg hat entschieden, dass eine Autofahrerin nach einer Kollision mit einem fahrradfahrenden Kind auch dann zu 100% haftet, wenn das Kind schon vor Erreichen eines Zebrastreifens in einem Bogen vom Gehweg auf die Straße fährt, um diese zu überqueren. Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil bestätigt.
So entschieden: Landgericht Osnabrück, Entscheidung v. 08.10.2020 – 6 S 150/20
Amtsgericht Bad Iburg, Urt. v. 10.06.2020 – 4 C 648/19
Promillegrenze bei E-Scootern und strafrechtliche Folgen?
Für E-Scooter-Fahrer gelten strafrechtlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das hat das Landgericht Osnabrück klargestellt. Demnach ist bei E-Scootern ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen. Im konkreten Fall muss der E-Scooter-Fahrer neben der Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.
So entschieden: Landgericht Osnabrück, Beschl. v. 16.10.2020 – 10 Qs 54/20