Sturz im Supermarkt nach Reinigungsarbeiten, Recht auf Schmerzensgeld?
Ja. Die Klage einer Kundin nach einem Sturz in einem Supermarkt war( teilweise) erfolgreich, weil der Supermarktbetreiber bei Reinigungsarbeiten keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen und hierdurch seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Das Landgericht Coburg gab der Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes statt. Ein Mitverschulden der Kundin nahm das Gericht nicht an.
So entschieden: Landgericht Coburg, Urt. v. 16.07.2020 – 24 O 76/18
Unfall im Geschäft: Wer muss was beweisen?
Welche Regeln gelten für die Beweislast, wenn sich ein Kunde in einem Geschäft verletzt? Das Amtsgericht Nürnberg hat für einen Möbelhausunfall entschieden, dass zunächst der Verletzte einen Mangel beweisen muss, der zur Verletzung geführt haben kann. Im Streitfall sah das Gericht aber keinen Nachweis, dass ein Schild an der Decke ohne äußeren Impuls heruntergefallen war.
So entschieden: Amtsgericht Nürnberg, Urt. v. 27.01.2020 – 240 C 4272/19