Reisestornierung: Rückzahlungsanspruch trotz Corona und Anwaltskosten?
Ja. Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Zahlungsverzug gerät, wenn er dem Kunden die gezahlten Reisekosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer Corona-bedingten Stornierung zurückzahlt. Die „freiwillige Gutschein-Lösung“ darf nicht zu Lasten des Kunden gehen. Das Gericht erkannte vorgerichtliche Anwaltskosten und Verzugszinsen an.
So entschieden: Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 15.10.2020 – 32 C 2620/20 (18)
Corona-Pandemie: Volle Erstattung des Reisepreises bei Gesundheitsgefährdung?
Ja. Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Stornierungskosten dürfen dann nicht erhoben werden.
So entschieden: Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 11.08.2020 – 32 C 2136/20 (18)