Fristlose Kündigung: Abmahnung auch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses notwendig?
Ja. Auch wenn das Arbeitsverhältnis erst 36 Tage bestanden hat und der AN nach 3 Tagen unentschuldigt fehlt, darf der AG nicht fristlos kündigen, sondern muss zuerst abmahnen.
Dies hat in jüngster Zeit das LAG Schleswig -Holstein mit Urteil vom 03.06.2020 1 Sa 72/20 entschieden.
Dienstreisen: Wann greift der Schutz der Unfallversicherung?
Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Das gilt allerdings nicht rund um die Uhr. Die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise muss – ebenso wie am Arbeitsplatz – mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden und für einen Skiunfall den Versicherungsschutz abgelehnt.
So entschieden von Hessisches LSG, Urt. v. 14.08.2020 – L 9 U 188/18
Fristlose Kündigung & Dienstreisen – Neu und wissenswert